Das OLG Stuttgart hat aktuell mit Urteil 3 U 30/09 vom 08. Juli 2009 entschieden, dass...
- Schwacke eine geeignete Schätzgrundlage ist,
- der Fraunhofer-Mietpreispiegel als schon im Ansatz zweifelhaft anzusehen ist,
- Nebenkosten für Haftungsreduzierung zuzusprechen sind,
- ein Aufschlag von 20 Prozent für unfallbedingte Mehrleistungen gerechtfertigt ist.
Das Urteil und weitere Detailhinweise sind dem internen Bereich für Mitglieder zu entnehmen.