Angebot: Gutachten zu Fraunhofer

 

Die Fraunhofer-Liste gibt es seit 2008. Immer wieder weisen wir auf Ungereimtheiten hin.

Uns liegen nun so viele Screenshots für wichtige Städte und Regionen vor, dass wir daraus auf Bestellung ein Gutachten zu der Frage anfertigen können, welches regionale Preisniveau für 2020 (Internetpreise) nach unserer Auffassung tatsächlich in 2020 bestanden hat. Diese Preise für Mietwagen im Internet-Tarif können sodann mit den regionalen Fraunhofer-Werten von 2020 verglichen werden (aktuelle Streitigkeiten drehen sich um diese Listen-Werte von 2020, denn für 2021 gibt es noch keine Listen von Fraunhofer und Schwacke).

Es lässt sich bereits an dieser Stelle sagen, dass die hierfür erhobenen Marktpreise nicht mit den Fraunhofer-Ergebnissen in Einklang zu bringen sind. Über alle Werte (alle Regionen und Städte zusammen) hat sich beispielsweise für die Mietwagengruppe 02 ergeben:

Fraunhofer 2020 bundesweit, Wochen-Mittelwert = 172,75 Euro brutto =
24,68 Euro pro Tag
Unsere Erhebung bundesweit, Mittelwert pro Tag aus einer Mietdauer von 5-8 Tagen = 64,60 Euro pro Tag.

Regionen/Städte, für die wir ein regionale Gutachten anfertigen können:

Aachen, Ansbach, Arnsberg, Bamberg, Würzburg/Schweinfurt, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Coburg, Cottbus/Frankfurt-Oder, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Flensburg/Kiel, Frankfurt/Main, Freiburg/Offenburg/Baden Baden, Fulda, Gera/Jena/Suhl/Erfurt, Kassel/Marburg/Gießen, Hamburg, Hannover, Kaiserslautern, Karlsruhe, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Lübeck, Mainz, Mannheim/Heidelberg, Magdeburg, Minden, Mönchengladbach, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Passau, Potsdam, Regensburg, Rostock/Neubrandenburg/Waren/Schwerin, Saarbrücken, Salzgitter, Siegen, Stralsund/Greifswald, Stuttgart, Trier und Wiesbaden

Angebot

Das kostenpflichtige regionale Gutachten ist ca. 60 bis 70 Seiten lang. Es enthält Preise, Aussagen, tabellarische Vergleiche und alle Screenshots zu den Erhebungsergebnissen der von uns in 2020 durchgeführten Internetrecherche. Das Gutachten beantwortet die Frage, ob reale und belegbare Internetpreise mit den Werten der Fraunhofer-Liste 2020 in Übereinstimmung zu bringen sind.

Preis (zzgl. USt.)

1. Nichtmitglieder des BAV, pro Region = 500 Euro (z.B. Vermieter, Autohäuser; zwei Regionen = 2 Gutachten; als kleiner AV benötigen Sie nur eine Region)

2. Bestellung bei BAV-Eintritt als „Schnuppermitglied“ (mind. 1 Jahr) = 100 Euro * *(zzgl. 250 Euro Schnuppermitgliedschaft BAV im ersten Jahr, Summe 350 Euro)
Den Aufnahmeantrag aus https://www.bav.de/mitglied-werden.html bitte mit der Bestellung zusenden.

3. BAV-Mitglieder = 250 Euro

Was fangen Sie mit einem solchen Gutachten an?

Versicherer legen den Gerichten seit 2008 die Werte der Fraunhofer-Liste mit Screenshots vor, die diese Werte bestätigen sollen. Viele Gerichte sind daraufhin von Schwacke abgerückt und wenden nun Fracke oder gar Fraunhofer an.

Mit unserem Gutachten zeigen Sie den Gerichten, die für Ihre Rechtsprechung relevant sind, dass die Versicherer hier ein falsches Bild zeichnen, selbst wenn man sich lediglich Internetangebote der großen Anbieter ansieht. Wir erstellen ein Gutachten für Ihre Region (regionaler Markt des Geschädigten), mit dem Sie eine Mietwagenklage ergänzen können. Richter sehen somit dann erstmalig, dass

- Internet-Mietwagenpreise viel höher sind
- Angebote nicht nur aus Rumpfpreisen bestehen, sondern Inklusiv-Preise höher liegen
- das Preisniveau extrem schwanken muss
- Behauptungen im Vorwort der Fraunhofer-Liste nicht einfach geglaubt werden sollten

Sie können mit diesem Gutachten das Ziel verfolgen, die Fraunhofer-Rechtsprechung zu verändern (z.B. Hamburg, München), die Schwacke-Rechtsprechung zu stützen oder bei Fracke-Rechtsprechung den Angriffen der Versicherer etwas entgegen zu setzen.

Bei Fragen oder wenn Sie direkt Ihr Gutachten bestellen möchten, senden Sie uns eine eMail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

BAV

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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