Mietwagenkosten nach Unfall: Aktueller Stand der OLG-Rechtsprechung

Heute wollen wir eine Übersicht zur OLG-Rechtsprechung zur Verfügung stellen, da sich in letzter Zeit einige Oberlandesgerichte zur Schätzung von erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall geäußert haben.


Schwacke geeignete Schätzgrundlage, Vorzug vor Fraunhofer

OLG Dresden (zuletzt Urteil vom 09.11.2016, 7 U 685/16 und Urteil vom 06.05.2015, 7 U 192/14)

OLG München (Beschluss vom 23.06.2016, 10 U 3766/14; im Gegensatz zum Urteil aus 2008, da noch mit Fraunhofer)

OLG Rostock (Urteil vom 16.06.2014, 5 U 96/12)

OLG Frankfurt (zuletzt Urteil vom 22.09.2016, 1 U 231/14)

OLG Stuttgart (zuletzt Urteil vom 31.10.2013, 7 U 109/13)

Thüringisches OLG Jena (Urteil vom 26.10.2011, 7 U 1088/10)

 

Mittelwert Schwacke/Fraunhofer

OLG Köln (zuletzt Urteil vom 10.11.2016, 15 U 59/16, Urteil vom 14.07.2016, 15 U 27/16; Urteil vom 16.06.2015, 15 U 220/14)

Kammergericht Berlin (Urteil vom 08.05.2014, 22 U 119/13)

OLG Celle (Urteil vom 13.04.2016, 14 U 127/15)

OLG Hamm (Urteil vom 18.03.2016, 9 U 142/15)

OLG Bamberg (Urteil vom 04.08.2015, 5 U 272/14)

OLG Karlsruhe (Urteil vom 01.02.2013, 1 U 130/12)

OLG Saarbrücken (Urteil vom 22.12.2009, 4 U 294/09)

OLG Zweibrücken (Urteil vom 22.01.2014, 1 U 165/11)

 

Fraunhofer geeignet, Vorzug vor Schwacke

Hanseatisches OLG Hamburg (Urteil vom 15.05.2009, 14 U 175/08 und Beschluss vom 14.10.2015, 14 U 32/15)

OLG Koblenz (Urteil vom 13.04.2015, 12 U 390/14)

OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.04.2015, I-1 U 114/14 und Urteil vom 24.03.2015, I-1 U 42/14)

 

Daraus kann folgendes abgeleitet werden:

1. Ehemalige Tendenzen der Ablehnung der Schwackeliste sind zum Teil korrigiert. Eine immer weiter fortschreitende Aufweichung der Rechtsprechung zugunsten der Haftpflichtversicherer ist gebremst oder auch teilweise gestoppt.

2. Die OLG-Rechtsprechung tendiert mehr zur Schwackeliste als zur Fraunhoferliste.

3. Dort, wo sich Gerichte intensiver mit hochwertigem Klägervortrag befassen, ist zumindestens Fraunhofer zu verhindern, der Mittelwert jedoch nicht, da er dem ausgleichenden Gedanken der Rechtsprechung entspricht (Man sagt, man müsse nur irgendwas behaupten, ein Teil davon wird schon helfen...).

4. Wie in Celle und München zu sehen, hilft hochwertiger Vortrag auch, wenn eine bereits vorhandene Fraunhofer-Auffassung korrigiert werden soll.

5. Noch nicht alle OLG haben sich überhaupt oder in letzter Zeit mit der Materie befasst. Beispiele: Braunschweig, Nürnberg, Schleswig, Naumburg, Brandenburg, Bremen, Oldenburg.

 

Sofern weitere Urteile bekannt sind, freuen wir uns auf Ihre Zusendung. Die hier genannten Urteile sind bei uns vorhanden und überwiegend in der Urteilsdatenbank aufrufbar.

Vor einigen Jahren hatten wir schon einmal einen Beitrag dazu erstellt.

http://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/fraunhofer-urteile/405-tendenz-der-olg-rechtsprechung-hat-sich-gegen-fraunhofer-gewandelt.html (Ein Beitrag aus 2009)

Damals haben die OLG überwiegend anhand der Schwackeliste geschätzt und wir haben den Klägern nahegelegt, die Gerichte darauf hinzuweisen und gegen den Eindruck anzugehen, Fraunhoferliste sei bei Gericht etabliert.

Auch heute erscheint Fraunhofer bei den Gerichten nicht etabliert, allenfalls im Rahmen der Mittelwert-Methode. Wir setzen uns dafür ein, dass es so bleibt.

 

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

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