Vorsicht vor Versprechungen der Versicherung des Unfallgegners
Das Schadenersatzrecht verlangt von Geschädigten eine gewisse Beachtung des Grundsatzes, dass der Schadenumfang nicht unnötig ausufern darf. Schadenminderungs-Obliegenheit lautet der korrekte Begriff. Versicherer versuchen seit Jahren, die unschuldig in einen Unfall verwickelten Geschädigten ganz früh – am Besten noch an der Unfallstelle – anzurufen und/oder ihnen ein erstes Schreiben zuzusenden und darin in freundliche Worte … Vorsicht vor Versprechungen der Versicherung des Unfallgegners weiterlesen
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