Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 06/26
Das Landgericht Koblenz entscheidet erstinstanzlich pro Schwacke und hält die Internetbeispiele der beklagten Haftpflichtversicherung für wenig hilfreich. Das wird auch sehr konkret begründet. Zum Grundpreis der erforderlichen Mietwagenkosten kommen der unfallbedingte Aufschlag, die Nebenkosten und die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit hinzu. (nicht rechtskräftig, in Berufung unter dem Az. 12 U 996/25)
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