Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 30/24
Oberlandesgericht Oldenburg 1 U 173/22 vom 21.09.2023
(Vorinstanz Landgericht Osnabrück 7 O 1492/22 vom 19.10.2022)
1. Dem Kläger steht die Zahlung einer Nutzungsausfallpauschale für 148 Tage zu.
2. Der Anspruch besteht für den Zeitraum, der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist, in Form eines Wahlrechts eines konkreten Nutzungsausfallschadens wie Mietwagenkosten oder einer pauschalierten Entschädigung.
3. Der zu prüfende Nutzungswille ist grundsätzlich auch dann als gegeben anzusehen, wenn der Geschädigte ein beklagtenseits finanziertes Mietfahrzeug vorzeitig zurück gibt.
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