BGH-Urteil VI ZR 300/09 vom 12.04.11 abrufbar

Das Urteil des BGH vom 12.04.11 ist nun in der Datenbank des BAV abrufbar.

Der BGH stellte folgende Leitsätze auf:

a) Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung von erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.

b) Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Zuschläge oder Abschläge - abweichen.

Das Urteil wird für den internen Bereich für Mitglieder schnellstmöglich mit einer Kommentierung ergänzt.

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