AG Düsseldorf: schulbuchmäßig zur Frage der Gültigkeit der Abtretung

AG Düsseldorf in der Urteilsdatenbank erfasst ( 54 C 1675/10 vom 24.02.11):

-> Abtretung des Anspruchs gegen die Versicherung an den Vermieter verstößt nicht gegen RDG, erlaubnisfreie Nebenleistung; es kommt nicht auf die eventuell fehlende fachliche Qualifikation des Vermieters an, sondern darauf, ob die Geltendmachung zur Haupttätigkeit gehört, dies ist bei Autovermietern der Fall; es kommt außerdem nicht darauf an, ob der Vermieter die Zahlung vorher erfolglos gegenüber dem Mieter gemahnt hat
-> Schätzung nach Schwacke 2008
-> Prüfung nur von konkreten, einzelfallbezogenen Einwendungen gegen die Eignung von Schätzgrundlagen; Hinweis auf Fraunhofer, Gutachten Zinn und einzelne günstigere Internetangebote nicht konkret
-> Fraunhofer trotz fehlender Anonymität Schwackes nicht vorzugswürdig, Internetangebote (Sondermarkt), Vorbuchungsfrist, PLZ-Vergröberung, ausschließliche Angabe des arithmetischen Mittels (kein Preis i.S.d. Rspr.), nur sechs Anbieter
-> Gutachten Zinn stellt Schwacke nicht in Frage, nur sehr kurzer Erhebungszeitraum, Einteilung in nur fünf Großräume
-> Internetangebote sind nicht mit den Werten Schwackes zu vergleichen; es ist ein Sondermarkt, der kurzfristigen Preisschwankungen abhängig von der konkreten Auslastung unterliegt, die Tarife sind üblicherweise nicht über telefonische Anfragen zu erzielen
-> Abzug i.H.v. 5 % für Eigenersparnis bei klassengleicher Anmietung
-> Aufschlag i.H.v. 20 % bei unfallbedingter Anmietung für Zusatzleistungen des Vermieters, unabhängig davon, welche und in welchem Umfang Leistungen in Anspruch genommen wurden; der Anfall von Zusatzleistungen kann viel mehr bei einer Anmietung bis zu zwei Tage nach dem Unfall vermutet werden
-> Zur Vermeidung der Inanspruchnahme der mit dem Aufschlag abzugeltenden Zusatzleistungen ist der Geschädigte nicht verpflichtet, seine eigene Kreditkarte als Sicherheit und zur Vorauszahlung einzusetzen, da er damit in seiner finanziellen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt würde (Vermieter sperren als Kaution einen bestimmten Betrag des Kreditrahmens)
-> Kosten für Vollkaskoversicherung (unabhängig von der Versicherung des Unfallwagens), Zustellung/Abholung (Geschädigter muss nicht selbst für den Transport sorgen), Zusatzfahrer (soweit der Unfallwagen durch den zweiten Fahrer genutzt wurde) sind zu erstatten

Urteilsdatenbank aufrufen

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben