Nochmals lehnt das OLG Köln die Schätzung mit Fraunhofer ab: 3 U 47/10

Urteil des OLG Koeln 3 U 47/10 vom 22.03.11

Der Klägerin werden 70% der Restforderung aus einer Sammelklage zugesprochen.

Sämtlicher Vortrag der Beklagten zu den Schätzgrundlagen ist unkonkret und nicht auf den Fall bezogen (Fraunhofer, Dr. Zinn, Internetangebote, Gutachten).

Nebenkosten werden zugesprochen.

Das Urteil ist www.urteilsdatenbank.bav.de abrufbar.