3. Senat OLG Köln spricht Restforderung zu 76 % zu

Der dritte Senat des OLG Köln (3 U 176/10 vom 22.03.11) verurteilt die Beklagte Haftpflichtversicherung zur Restzahlung von über 4000 Euro.

Im Urteil heisst es:

"Die Bestimmung des  ... Normatarifes erfolgt über eine Schätzung... . Dabei ist die jeweils einschlägige Schwacke-Liste ... eine taugliche Schätzgrundlage. ... solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenen Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken... ."(Seite 4)

"Die pauschalen Schriftsätze der Beklagten genügen dazu nicht. ... wird insbesondere nicht dadruch ersetzt, dass die Beklagte irgendwelche Internet-Angebote ...vorlegt,..." (Seite 5)

"Auch mit dem Hinweis auf die sog. Fraunhofer-Liste hat die Beklagte keine konkreten Fehler der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage dargetan. ..denn der BGH hat hinsichtlich der vergleichbaren Problematik ... Restwertes ... immer wieder betont, dass sich der Geschädigte nur auf den allgemein zugänglichen regionalen Markt verweisen lassen muss... ." (PLZ-Vergröberung, Seite 6)

Das Urteil ist in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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