Neue „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“

 

Nachdem Fraunhofer auf seiner Internetseite am 01.03.2011 zu den Nebenkosten bei Mietwagenkosten „Stellung“ genommen hat (siehe Meldung des BAV vom 08.03.2011), legt das Fraunhofer-Institut IAO wenige Tage später eine „Version 2.0“ vor.

Die Veröffentlichung lautet, „Fragen und Antworten zum Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen“. Die Autoren sind Herr Thomas Renner und Frau Claudia Dukino.

Unter „1. Welche Nebenkosten und Steuern sind in den ermittelten Preisen enthalten?“ erfährt der interessierte Leser wie wir finden erneut Unerwartetes und Erstaunliches:
„Ob und in wie weit Nebenkosten oder Versicherungen zu erstatten sind, hängt typischerweise von der Charakteristika des Unfallschadens ab. Zur Frage, wie weit derartige Kosten erstattungsfähig sind, kann Fraunhofer IAO keine Auskunft geben. Die anzuwendenden Regelungen sind teilweise komplex. Dies führt dazu, dass leider immer wieder Einzelfälle letztendlich vor Gericht geklärt werden.“

Nebenkosten oder Versicherungen sind also ursächlich für die vielen Prozesse? Schade finden wir, dass Fraunhofer auch in der bisher dritten Ausgabe seiner Studie Nebenkosten oder Kosten für die relevanten Versicherungen nicht erhoben und dokumentiert hat. Hätten anderenfalls nicht viele Prozesse vermieden werden können?

Weiter heißt es:

„Ein Geschädigter sollte seine Pflicht zur Schadensminderung beachten. Das Thema der Erstattungsfähigkeit kann mit der Versicherung des Schädigers besprochen werden. Als neutraler Experte kann auch ein Rechtsanwalt hilfreich sein. Nur auf die Aussagen des Autovermieters oder einer Werkstatt, welche eine Ersatzfahrzeug vermietet, sollte sich ein Geschädigter nicht verlassen.“

Die bisherigen drei Ausgaben des Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen (MMD) haben für uns schon einige Fragen, insbesondere nach der speziellen mathematisch, statistischen Kompetenz eines Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation für die Erhebung eines Marktpreisspiegels aufgeworfen. Mit der jetzigen Stellungnahme zu den Nebenkosten werden auch noch juristische Ratschläge an Unfallgeschädigte erteilt. Dabei bleibt für uns unklar, ob man generell auf die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten oder nur auf die der Nebenkosten abstellt. Die juristischen Regelungen zu den Nebenkosten dürften wohl nicht so komplex sein, wie Fraunhofer IAO vermutet, da Juristen bekannt sein dürfte, dass Mietwagenkosten als Herstellungskosten beurteilt werden. Auf www.competence.site.de erfahren wir, dass der für den MMD Hauptverantwortliche Herr Thomas Renner studierter Elektrotechniker ist.  

Eine Publikation, die im Vorwort selbst für sich in Anspruch nimmt, eine neutrale Marktübersicht für die Rechtsprechung zu sein, sollte wie wir finden unbedingt neutral sein. Aber bekanntlich wurde die seit der ersten Ausgabe unveränderte Methodik im Auftrag des GDV entwickelt. Die Empfehlung, sich bezüglich der Erstattungsfähigkeit mit der Versicherung zu besprechen, verwundert uns insoweit nicht. Versicherungsunternehmen dürften vermutlich auch die wesentlichen Abnehmer des MMD sein. Auf Autovermieter, die nach BGH-Rechtsprechung eine Aufklärungspflicht gegenüber Mietwagenkunden haben, solle man sich „nicht verlassen“, so die Autoren. Jeder interessierte Leser mag sich selbst eine Meinung über die Neutralität des Marktpreisspiegels Mietwagen Deutschland und seine Autoren bilden.

Die für uns ersichtliche indirekte Diskreditierung einer ganzen Branche als nicht verlässlich empfinden wir allerdings eine ungeheure Anmaßung und Unterstellung, die wir als Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. mit Nachdruck zurückweisen.

Schon in der ersten Ausgabe 2008 nimmt der MMD des Fraunhofer-Instituts mehrfach nahezu zwanghaft auf die SchwackeListe AutoMietpreisspiegel Bezug. Dieses Bemühen tritt nun erneut in der aktuellen Stellungnahme zu den Nebenkosten zu Tage. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass der Fraunhofer MMD seine Existenzberechtigung lediglich aus der Existenz einer anderen Erhebung bezieht. Dabei haben beide Erhebungen etwas völlig Unterschiedliches und nicht Vergleichbares erstellt.

Unter „2. Weitere Fragen ……“ beklagen die Autoren abschließend, wie ungerecht die Welt den Fraunhofer MMD behandelt. Der Bundesverband der Autovermieter e.V. hat seit dem Erscheinen der ersten Auflage des MMD den konstruktiven Dialog mit Fraunhofer gesucht. Viele Autovermieter sind mit Fragen, Eingaben und Anregungen an das Fraunhofer-Institut IAO herangetreten. Abgesehen von der Tatsache, dass  man nach der dritten Ausgabe des MMD nun einräumt, wesentliche Nebenkosten bei der Erhebung nicht berücksichtigt zu haben, ist ein konstruktiver Dialog nicht zustande gekommen.   

Stellungnahme von Fraunhofer ansehen

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben