OLG Köln bestätigt Schwacke mit Hinweisbeschluss 20 U 139/10 vom 10.01.11

OLG Koeln HB 20 U 139/10 vom 10.01.11:  

Das Landgericht hatte mit Schwacke 2008 geschätzt und Nebenkosten berücksichtigt. Dagegen ist die Beklagte mit Fraunhofer in Berufung gegangen. Aufgrund eines Hinweisbeschlusses nach §522 ZPO hat die Beklagte schließlich gezahlt. Das Dokument ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.