OLG Köln hebt mit Az. 14 U 10/10 e. Pro-Fraunhofer-Urteil des LG Aachen auf und schätzt mit Schwacke

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Verfahren am 01.02.2011 entschieden, dass das erstinstanzliche Landgericht nicht mit Fraunhofer schätzen durfte und dass statt dessen die Schätzung mit Schwacke vorzunehmen sei.

Dem Kläger wurden 75% seiner restlichen Forderungen zugesprochen.

Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt

Somit ist ein zweites Mal ein Pro-Fraunhofer-Urteil eines Landgerichtes durch ein OLG aufgehoben und abgeändert worden.