Aufsatz zum RDG

Versicherer wenden wieder zunehmend ein, dass der Autovermieter, der aus abgetretenem Recht klagt, nicht aktivligitimiert sei. Im internen Bereich lesen Sie dazu einen aktuellen Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Joachim Otting "Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die Klage aus abgetretenem Recht" aus SVR 1-11, Seite 8, womit Sie dagegen argumentieren können.