ACHTUNG: OLG Köln hebt Fraunhofer-Urteil des LG auf und schätzt mit Schwacke

Das OLG Köln hat mit Urteil 9 U 98/10 vom 11.01.2011 auf die Berufung der Autovermietung hin ein erstinstanzliches Urteil des LG Köln aufgehoben. Das Landgericht hatte Fraunhofer verwendet und eine Schätzung mit Schwacke abgelehnt. Das hat das OLG nicht mitgemacht.

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Auszug aus dem Urteil:

Nach Maßgabe dieser Kriterien erscheinen die Angriffe der Beklagten wegen von ihr gerügter methodischer Schwächen der Schwacke-Liste in Verbindung mit dem als Anlage B 2 vorgelegten Gutachten des Sachverständigen Dr. Zinn vom 20.06.2009, welches eine auf die streitgegenständlichen 11 Einzelfälle bezogene Untersuchung zu den im jeweiligen Anmietungsgebiet durchschnittlich verlangten Preisen der örtlichen Autovermieter und eine Gegenüberstellung mit den Werten des "Marktpreisspiegel Mietwagen 2008" des Fraunhofer-Institutes enthält, nicht als ausreichend, die Eignung der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage im Streitfall zu erschüttern. Der Senat, welcher als Berufungsgericht an die - der Fraunhofer-Liste folgende - Schätzung des Landgerichtes nicht gebunden ist (...), hält deshalb in Ausübung seines Ermessens zur Ermittlung des Normaltarifes fest an den Werten des Schwacke-Mietpreisspiegels 2007...

Das Urteil wurde erstritten von Herrn Rechtsanwalt Wenning,
Jurist im Arbeitskreis Mittelstand im BAV