LG Hannover 8 S 37/10 vom 02.12.10
Die Berufungskammer hat ein erstinstanzliches Urteil abgeändert und mit Fraunhofer geschätzt. Der Vermieter hatte nach einer längeren Vermietung einen durchschnittlichen Tagespreis von 260 Euro /Gruppe 7 geltend gemacht und weil das in der heimatlichen Rechtsprechung nicht mehr funktionierte, in Hannover geklagt. Er hat ein solches Urteil geradezu herausgefordert, denn seine Preisgestaltung lag ca. im Bereich von 220 % zum Schwacke-Bundesdurchschnitt.