Zwei Landgerichte weisen Berufungen der Beklagten in entscheidenden Punkten zurück

Die Landgerichte Landau/Pfalz und Koblenz wiesen aktuell das Berufungsvorbringen eintrittspflichtiger Versicherer nahezu vollständig ab. Fraunhofer wurde nicht angewandt und die erstinstanzlichen Schätzungen mit Schacke bestätigt.

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