Gutachten Rößler für LG Karlsruhe: Schwacke, nicht Fraunhofer

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Karlsruhe wurde durch ein Gutachten belegt, dass das Fraunhofer-Institut eine Methode angewandt hat, die zu einer Unvergleichbarkeit der Werte mit anderen Listen führt und keine Relevanz als Schätzgrundlage von Mietwagenkosten nach Unfällen haben kann.

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