Landgericht Mönchengladbach weist Berufung der Versicherung zurück und wendet den Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer nicht an

Das Landgericht schätzt im Urteil 5 S 37/10 vom 06.08.10 mit Schwacke, begründet ausführlich, warum weder eine Anwendung der Fraunhofer-Werte, noch eine Mittelwertbildung in Betracht kommen und weist deshalb die Berufung der Beklagten zurück.

Urteil in BAV-Datenbank ansehen