OLG München: Prüfungsfrist der Versicherung 3 Wochen

Das OLG München entschied, dass -einzelfallabhängig- die Auffassung des Erstgerichtes nicht zu beanstanden sei, dass der Versicherer maximal drei Wochen Zeit hat, einen Schadenfall zu prüfen.

Die Beklagte ging davon aus, dass ihr für die Regulierung eines Schadens 4-6 Wochen Prüfungsfrist zur Verfügung stehen, die je nach Aufklärungs- und Rücksprachebedarf auch noch höher anzusetzen seien.

Das sah das OLG anders und begründete das ausfürhlich.

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