LG Saarbrücken bemängelt Bestimmtheit von Abtretungen

Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil 13 S 68/10 die Aktivlegitimation der Klägerin abgelehnt, weil die verwendete Formulierung in der Abtretung zu unbestimmt und die Abtretung deshalb unwirksam sei. Das Problem dieser Abtretung wurde darin gesehen, dass sämtliche/mehrere Schadenersatzansprüche umfasst waren und diese der Höhe nach auf die Rechnungsforderung begrenzt wurden.

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