OLG Köln bestätigt im Verfahren 18 U 116/10 vom 26.10.2010 den Schwacke-Automietpreisspiegel

Mit einem Beschluss nach § 522 ZPO erteilt das OLG Köln dem in Berufung gegangenen Versicherer eine Absage bei dem Versuch, Fraunhofer oder eine Mittelwertbildung der Schätzlisten durchzusetzen. Vorausgegangen war ein Verfahren vor dem Landgericht Bonn. Das Dokument ist in der BAV-Urteilsdatenbank mit Kommentierung hinterlegt.

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