Wegweisend: Landgericht Köln 20 O 376/09, in NZV veröffentlicht

In der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht, Ausgabe 10-2010 S. 515 ff. ist ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln veröffentlicht worden.

Die Leitsätze lauten:

1. Die Schwackeliste (Automietpreisspiegel) ist durch weitaus größere Neutralität gekennzeichnet, als die explizit im Auftrag der Versicherungswirtschaft erstellte Fraunhofer-Studie. Anonymisierte Befragungen weisen grundsätzlich eine geringere Verlässlichkeit als personalisierte und damit rückverfolgbare und überprüfbare Erhebungen auf. Bei der Fraunhofer-Studie ist das Postleitzahlennetz grobmaschiger, beruht lediglich auf 6 Mietwagen-Anbietern und basiert auf dem System der Vorbuchung.

2. Auf Grund der Besonderheiten der Unfallsituation ist in der Regel ein höherer Mietwagenpreis zur Schadenbeseitigung erforderlich. Das Gericht setzt insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Köln (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199, 201) einen pauschalen Aufschlag von 20% an. Dieser Aufschlag ist unabhängig von der Zeitnähe der Anmietung zum Unfallereignis gerechtfetigt.

3. Die jeweils konkret angefallenen Nebenkostenpositionen sind im Sinne der Rechtsprechung des OLG Köln ebenfalls erstattungsfähig.

Das Urteil liegt dem BAV vor.