OLG Köln mit 15 U 54/10 wieder gegen Fraunhofer und für Schwacke

Das OLG Köln entschied am 16.09.2010 wieder in einer Berufungsentscheidung über eine Sammelklage aus abgetretenem Recht zu Mietwagenkosten der Vermietung nach Unfällen.

Die Berufung der beteiligten Versicherung wurde überwiegend zurück gewiesen. Sie war lediglich aufgrund des vom OLG nicht zugesprochenen Pauschalaufschlages für unfallbedingte Mehrleistungen berechtigt.

Die Fraunhoferliste und alle weiteren Argumente gegen die Verwendbarkeit der Schwacke-Liste Automietpreisspiegel wurden zurück gewiesen. Kosten für Nebenleistungen wurden zugesprochen.

Datenbank: Urteil ansehen