Ende eines Marathons: Autovermieter bekommt sein Geld

Nach mehreren endlos erschienen Prozessen endete ein Rechtstreit des HDI mit einem regionalen Autovermieter mit einem Erfolg des Vermieters. Das Landgericht Leipzig verurteile die Versicherung letztinstanzlich zur Zahlung restlicher Mietwagenkosten.

Unterstützt durch ein Sachverständigengutachten konnte der Kläger nachweisen, dass die tatsächlichen regionalen Mietwagenkosten im Niveau der Schwacke-Liste und des abgerechneten Betrages lagen. Sämtliche Angriffe mit Argumenten der Aufrechnung von Ansprüchen durch Beratungsverschulden und andere waren aus Sicht der Versicherung nicht erfolgreich.

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