Beispielhaftes Urteil, weil durchgeprüft und ausführlich begründet

AG Dortmund 427 C 12912/09

Viele Gerichte tun sich weiterhin schwer, die Facetten der Mietwagenrechtsprechung zu erfassen und die Einzelheiten tiefgehend zu prüfen. So entstehen immer wieder "Fraunhofer-Urteile" oder gar die so genannten "Mittelwertentscheidungen". Es kommt selbstverständlich ebenso auf die unternehmerische Vernunft des Vermieters und auf die Prozessgestaltung der Klägerseite an (die Prozessgestaltung der Beklagten ist immer gleich, da nahezu immer dieselben Großkanzleien damit befasst sind).

In einem Rechtstreit, der nun in Form einer Sammelklage am Amtsgericht Dortmund entschieden wurde, wurde vieles richtig gemacht.

1. Zunächst etwas zu hohe Rechnungsbeträge wurden für die Geltendmachung vor Gericht auf ein nahezu durchsetzungsfähiges Maß reduziert.

2. Die Forderungen aus mehreren Fällen wurden in Form einer Sammelklage geltend gemacht.

3. Die Mietvorgänge wurden dem Gericht in aller Ausführlichkeit unterbreitet. Der Sachvortrag war ausgewogen und detailliert, aber nicht ausufernd dargestellt.

4. Das Gericht hat die Argumente der Klägerseite verstanden und ist ihnen weitestgehend gefolgt. Dabei ist eine Schätzung mit Fraunhofer begründet abgelehnt worden. Ebenso ist die Mittelwertbildung einiger Gerichte unbeachtet geblieben (Das Bielefelder Modell war bekannt). Geschätzt wurde mit Schwacke, es wurden zusätzlich besondere Aufwendungen Risiken bei der Vermietung nach Unfällen berücksichtigt (unabhängig von der Frage der Eilbedürftigkeit,insofern absolut BGH-konform) und Nebenkosten zugesprochen.

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