R+V beklagt hohen Regulierungsaufwand und brüskiert mit „Vorschlag“

Mit einem Schreiben an mittelständische Autovermieter hat die R+V die Branche erneut gegen sich aufgebracht. Positiv ist zunächst die offene Informationspolitik der R + V festzuhalten. Jedoch fällt neben dem HDI und der HUK vor allem die R+V-Versicherung aus Wiesbaden durch eine rigorose und überzogene Politik des Zusammenstreichens von Schadenabrechnungen auf. Dabei verkennt die R + V die überwiegende aktuelle Rechtsprechung, obwohl einer der Unterzeichner des Schreibens mit regelmäßigen und strategischen Veröffentlichung von einschlägigen Aufsätzen und ins Bild passenden Gerichtsurteilen auffällt.

In der Rechtsprechung wird nicht nur die Schwacke-Liste nach wie vor überwiegend als geeignete Schätzgrundlage angesehen, sondern über die Grundpreise der Normaltarife hinaus, - sofern angefallen - ebenso die im Normaltarif üblichen „Nebenkosten“  als Schadenersatz zugesprochen. Diese Nebenkosten machen zumeist ca. 30 Prozent des Gesamtpreises aus und können auch noch erheblich darüber liegen.

Der Satz "Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen aus 2010 immer wieder darauf hingewiesen, dass die "erforderlichen" Nebenleistungen durch das Gericht auch durch einen Pauschalaufschlag in Höhe von 15,13% geschätzt werden können." ist völlig aus der Luft gegriffen.

Richtig ist:

Der BGH hat einen Beispielfall nicht beanstandet, in dem ein Gericht einen solchen Zuschlag als gerechtfertigt angesehen hat und es dem Tatrichter überlassen, auch einen anderen Prozentsatz zu schätzen. Richtig ist auch, dass der BGH damit keine Nebenleistungen (Haftungsreduzierung, 2. Fahrer, Zustellen,...) meinte - das ist den Urteilen eindeutig zu entnehmen - sondern einen Aufschlag bei der Vermietung nach Unfällen. Es ist also von der Rechtssprechung anerkannt, dass sowohl die Nebenkosten abgerechnet werden können, sofern Nebenleistungen erbracht wurden, als auch ein "Aufschlag für Unfallersatzleistungen" vom Schädiger zu ersetzen ist, sofern entsprechende Mehrleistungen erforderlich waren (Vorfinanzierung, erhöhter Bearbeitungsaufwand, zusätzliches Bonitätsrisiko,...).

Man "verwechselt" im hier beigefügten Schreiben einfach den Zuschlag für unfallbedingte Mehrleistungen mit den Nebenkosten oder versucht sogar, die Grenzen zu verwischen. Aber man gibt sich sodann großzügig und spricht von 25 (!) Prozent. Das bringt dann auch nichts mehr, zumal die Basis bei Fraunhofer gesehen wird, der von den meisten Gerichten abgelehnten Auftragsarbeit der Versicherer.

Der Hoffnung der Vermeidung von  Streitigkeiten schließen wir uns grundsätzlich an. Leider ist jedoch zu erwarten, dass mit der Regulierungspolitik der R + V genau das Gegensteil eintritt.

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