Bei genauem Hinsehen viel Lärm um nichts: Entscheidung des BGH VI ZR 293/08 vom 18.05.10 häufig missgedeutet

Der BAV stellt seinen Mitgliedern im internen Bereich heute einen weiteren Hinweis zur Prozessführung bereit. In Bezug auf das BGH-Urteil vom 18.05.2010 mit dem Aktenzeichen VI ZR 293/08 ist von Seiten der Versicherer viel davon die Rede, dass Fraunhofer nun eine Bestätigung erfahren habe. Das ist eben nicht so.

Mitglieder des BAV melden sich bitte im internen Bereich der Webseite und und erhalten Zugriff auf diese nützlichen Informationen unter: http://www.bav.de/aktuelles/intern/805-bgh-vi-zr-29308-viel-laerm-um-nichts.html