LG Bamberg ausführlich zu Mietwagenkosten

Das Landgericht Bamberg hat sich mit den Fragen Schwacke, Fraunhofer, Mittelwert usw. ausführlich auseinandergesetzt und die Mietwagenkosten auf Basis Schwacke geschätzt.

Aus dem Urteil:

Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Erforderlichkeit) von Mietwagenkosten ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird...

Es muss mit Tatsachen vorgetragen werden, dass und inwieweit der nach der jeweiligen Schätzgrundlage ermittelte "Normaltarif" für die vorzunehmende Schätzung im konkreten Fall nicht zutrifft.

Eine Erkundigungspflicht ergibt sich bei auffällig hohen Tarifen auch dann, wenn der Geschädigte unerfahren ist.

Unter Heranziehung dieser Grundsätze - denen die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt - kann die Klägerin von den Beklagten hier den auf Grundlage des gewichteten Mittels ( = "Modus") des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Mietwagenanbieters (...) üblichen "Normaltarif" verlangen.

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