BGH VI ZR 210-07 vom 14.10.2008


Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines ersatzfahrzeugs vom autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.

Der Artikel kann hier heruntergeladen werden