Das Leid der vom Schadenmanagement Betroffenen

Das System der Innovation Group (IG) soll wie folgt funktionieren:

Die IG unterhält ein Werkstattnetz von Betrieben, die bereit sind, sich auf Minimalkonditionen z.B. bei Stundenverrechnungssätzen für Reparaturarbeiten (Lohn) oder den Verzicht des Einbaus selbst bezogener Ersatzteile (statt dessen Lieferung durch das System) einzulassen. Die Kultur kann auf der einen Seite durch Beugen und Hoffen und auf der anderen Seite Druck und Macht über Auftrag oder Auftragsentzug beschrieben werden. Wer sich nicht unterwirft, einseitige Vertragkündigungen nicht akzeptiert usw., der ist draußen. Ziel ist die kostenminimale Reparatur für den Versicherer nach Haftpflichtschäden, das in den Fällen, in denen Unfallgeschädigte es mit sich machen lassen.

Für den Fall der Notwendigkeit eines Mietwagens aus den Vertragsunterlagen der IG mit Reparaturbetrieben:

"...Benötigt der Kunde im KH Fall einen Ersatzwagen? Wenn ja erfolgt die Vermittlung über den Innovation Group Mietwagenservice."

Das bedeutet:

Der reparierende Betrieb soll nur die Information über den Mobilitätsbedarf weitergeben, vor allem nicht selbst vermieten. Die Geschädigten werden in das System Schadenmanagement gestoßen... vom Reparaturbetrieb (!!!) ihres Vertrauens. Viele Zweifel am System sind angebracht, auch warum sich Reparaturbetriebe dafür hergeben, den eigenen Kunden diesen Bärendienst zu erweisen.

Soweit so gut. Doch bisher völlig undenkbar dürfte es für Geschädigte (und bisher auch für uns) sein, dass die Mietwagenrechnung aufgrund einer Zahlungsverweigerung der eintrittspflichtigen Versicherung am Ende von ihm selbst zu zahlen ist, obwohl er sich auf das Spiel eingelassen hat. Für die IG ist das nicht undenkbar, siehe nacholgende Abrechnung.

Siehe Abrechnung und Zahlungsaufforderung der IG 

Obwohl Geschädigte also von Werkstätten in das System Schadensteuerung/Schadenmanagement überredet werden, sind sie nach unserer Auffassung nicht davor sicher, am Ende draufzulegen. Die schönen Versprechungen nach dem Motto: "Super Servise, kein Risiko" sind damit unhaltbar.

Man kann nur immer wieder die Geschädigten davor warnen, sich in die Hände der Reparaturbetriebe zu begeben, die bereits im Eingangsbereich damit werben, Partner der Versicherer oder deren Dienstleister wie Innovation Group zu sein.

Statt dessen sollte man von Anfang an alle Fragen und Probleme mit seinem Anwalt besprechen. Die Kosten dafür hat der gegnerische Versicherer zu zahlen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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