LG Mönchengladbach sieht von der Mittelwertbildung zwischen Schwacke und Fraunhofer ab und verwendet Schwacke

Das Landgericht gab zum Verfahren 5 S 18/10 den Hinweis, dass es trotz seiner anfänglichen Auffassung, den Mittelwert bilden zu wollen, es aufgrund der mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt sei, Schwacke 2007 sei für den Fall die geeignete Schätzgrundlage und nicht Fraunhofer und nicht der Mittelwert zwischen den beiden Listen.

 

Der Hinweisbeschluss ist im internen Bereich für Mitglieder abrufbar.

Argumente:

  • Keine Anzeichen für unangemessene Preissteigerungen bei Schwacke.
  • Vorbuchungsfrist bei Fraunhofer
  • Fraunhofer enthält keinen Preis, nur einen statistischen Wert "Durchschnitt"
  • Selbstbeteiligungen bei den Versicherungen zwischen Fraunhofer und Schwacke nicht vergleichbar.
  • Fraunhofer ignoriert die Nebenkosten

Link auf internen Bereich zum Hinweisbeschluss