Die Begründungen zur Kürzung von Schadenersatzansprüchen gehen den Haftpflichtversicherern nicht aus. Hier sehen Sie ein aktuelles und abschreckendes Beispiel, welches übersetzt bedeutet:
"Weil wir meinen, dass der MIetwagen zu teuer war, sind wir der Auffassung, der Geschädigte hätten den Wagen zurückgeben müssen."
Mit dieser Begründung wird gekürzt, Geschädigtem und/oder Autovermieter bleibt nur der Weg zum Gericht.
Regulierungsschreiben der Württembergischen Versicherung ansehen