OLG Hamm hebt Fraunhofer-Urteil des LG Bielefeld auf

Das erstinstanzliche Landgericht Bielefeld hatte im Verfahren 6 O 428/08 den Mietwagenkosten-Normaltarif mit Fraunhofer geschätzt.


Das OLG hebt die Entscheidung auf und spricht weitere Mietwagenkosten eines Langzeittarifes für 80 Tage zu. Der Argumentation der beklagten Versicherung, dass im Vergleich zu Fraunhofer der Schadenersatzanspruch bereits überzahlt wäre, wird nicht gefolgt.

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