LG Frankfurt/Main schätzt mit Schwacke, nicht Fraunhofer

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil 2-16 S 9/10 vom 18.05.2010 geurteilt:

- Mietwagenkosten sind mit Schwacke 2007 geschätzt worden, das hält sich im tatricherlichen Ermessen,

- der Ansicht der Beklagten, die Schätzung müsse mit Fraunhofer erfolgen, wird nicht gefolgt (Telefon und Internet, Vorbuchungsfrist, PLZ-Vergröberung, wenige Anbieter, kein Modus in Fraunhofer vorhanden/Mittelwerte unerheblich)

- vorgelegte INternetausdrucke untauglich

- Nebenkosten sind zu erstatten

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