Aufsatz: Anspruch auf angemessene Schadenregulierung

Der Berliner Professor Schwintowski, Inhaber eines Lehrstuhls für Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität, hat anlässlich einer Tagung des Bundes der Versicherten einen beachtenswerten Vortrag in Bezug auf eine Gesetzeslücke zum Nachteil der Versicherten und zum Regulierungsverhalten der Assekuranz gehalten. 

Ergebnis:

Geschädigte oder Anspruchsteller sind in erheblichem Nachteil, sich bei Eintritt eines Schadens ihre Ersatzansprüche gegenüber der Versicherungswirtschaft/dem Schädiger zu sichern. Die Versicherer nutzen das aus und kürzen allein aufgrund dieses Ungleichgewichtes viele Forderungen ungerechtfertigt nach dem Motto: "Die sollen erstmal kommen, die Meisten tun das sowieso nicht".

http://www.ebugz.de/stefan/publikationen/pdf/VuR_BeitragSchwintowski_02.pdf

Eigentlich habe der Schädiger und sein Versicherer den Zustand wiederherzustellen, der bestanden hätte, wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Dies enthalte konkret drei Kernelemente:

1. Die Pflicht zur umfassenden, wahrheitsgemäßen und objektiven Sachverhaltsaufklärung
(Eine Pflicht, der - der Erfahrung der Betroffenen nach - in der Praxis der Schadenregulierung selten nachgekommen wird, statt dessen wird mit Halbwahrheiten versucht, den eigenen Interessen als Wirtschaftsunternhemen entsprechend, möglichst minimal zu regulieren, häufog am Rande der Legalität, manche meinen, bereits darüber hinaus.

2.Die Pflicht zur zeitnahen Entwicklung eines (Vor-)Finanzierungskonzeptes
(Aus praktischer Sicht bei Kfz-Schäden zumeist nicht angezeigt.)

3. Pflicht zur Entwicklung eines Konzeptes zur angemessenen psychischen Betreuung.

Statt dessen wird nur das reguliert, was nachweislich für die Behebung von Schäden an Kosten angefallen ist und häufig noch nicht einmal das.

Kenner der Szene sagen:

Wenn die Versicherer heute tatsächlich 18 Mrd. Euro für die Regulierung von Autounfällen ausgeben, müssten das bei korrekter Regulierung einige Mrd. mehr sein. Zur Legitimation heisst es dann oft, dass die Gemeinschaft der Versicherungskunden davon profitiert, in dem die Prämien niedrig gehalten werden. Dass jedoch gerade der Einzelne im Schadenfall auf eine angemessene Regulierung dringend angewiesen ist, wird hinten angestellt.