Beschluß OLG Köln, 4 U 1-08 vom 15.07.2008


OLG Köln mit aktueller Bestätigung des Aufschlages auf Normatarif und Schwacke als Schätzgrundlage

Mit dem Beschluss 4 U 1-08 vom 15.07.2008 hat das OLG wiederholt die aktuelle Rechtsprechung entsprechend der Linie „Normatarif + Aufschlag + Nebenkosten“ bestätigt. Versicherer hatten versucht, das zuletzt ergangene BGH-Urteil umzudeuten und behauptet, dass ein Aufschlag nicht gezahlt werden müsse. Dem trat das OLG nun entgegen. Entscheidend dabei sind die Begründetheit und ein Sachvortrag dazu, in dem zu entscheidenden Fall beides vorhanden.

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