LG Aachen spricht sich in zwei Entscheidungen gegen Fraunhofer und für den Pauschalaufschlag aus

LG Aachen 12 O 39/10 vom 11.03.2010 (und ähnlich 12 O 457/09).

 "Namentlich stehen sich als in Betracht kommende Schätzgrundlagen der Schwacke-Mietpreisspiegel und der Fraunhofer-AMP gegenüber. Beide unterscheiden sich in der Art und Weise der Datenerhebung und (dadurch bedingt) deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen.

Die Frage, welcher der beiden AMP zur Ermittlung des Normaltarifes heranzuziehen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (Vuia, NJW 008, 2369; Wagner, NJW 2006, 2289 m.w.N.)."


"Der AMP von Schwacke hat sich zur Ermittlung des Normaltarifes als Schätzgrundlage zwischenzeitlich durchgesetzt."


"Nach der höchst-und obergerichtlichen Rechtsprechung kann der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer die Schätzgrundlage dadurch erschülttern, dass er im einzelnen Fall einen günstigeren, dem Geschädigten ohne weitere zugänglichen Tarif konkret darlegt.

Diese Linie überzeugt alleine dadurch, dass wenn der Fraunhofer-AMP eine sachgerechtere Schätzgrundlage darstellte, es kein Problem für die Haftpflichtversicherer sein sollte, das Vorliegen eines entsprechenden allgemein zugänglichen Vergleichsangebotes darzulegen."
    
"Die von der Beklagten angeführten Angebote der Firmen Sixt, Europcar und Avis sind aufgrund ihrer preislichen Unwägbarkeiten unvollständig und damit nicht ohne weiteres für die Geschädigten annahmefähig. An die Darlegung günstigerer zugänglicher Autoanmietungstarife sind nämlich strenge Anforderungen zu stellen."

"Entscheidend ist,  dass die Mehrkosten mit Rücksicht auf die Unfallsituation- etwa die Vorfinanzierung, das Ausfallrisiko bzgl. der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen – einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis bei Unternehmen dieser Art aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst sind."

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