HDI zahlt erst, wenn Klage eingereicht ist?

Den Versicherern ist durchaus bewusst, dass sie es in der Mietwagenfrage übertreiben. Hundertfach müssen sie nach Gerichtsverfahren nicht nur den ausgeurteilten Betrag, sondern sämtliche Kosten des Verfahrens und eine hohe Verzinsung obendrein zahlen.

Das und aufkommende Überlastung führt bei einigen Versicherern dazu, dass für Unternehmen, die sich in der Vergangenheit gegen Kürzungen gewehrt haben und dazu gut aufgestellt waren, Prozesse nicht nötig sind. Immer wieder berichten uns Mitglieder des Verbandes von Versicherern, mit denen man reden könne. Andere waren bisher dazu nicht bereit, auch der HDI in Hannover nicht. Anscheinend ist man sich aber bewusst, dass es keinen Sinn macht, die Richter zu verärgern, die immer wieder über dieselben Sachverhalte entscheiden müssen. So kommt es doch tatsächlich zu Briefen wie dem angehängten Beispiel. Man meint zwar, grundsätzlich Recht zu haben, möchte sich darüber aber nicht streiten und zahlt (aber erst nach Klagezustellung!).

Damit ist klar:

Gut aufgestellte Autovermieter haben einen großen Vorteil. Und wer sich nicht gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren kann, muss zumeist mit einem Betrag zwischen 1/3 und 1/2 auch von angemessenen Forderungsbeträgen auskommen. Es gibt also keinen Grund, das Problem zu verdrängen oder sich in sein Schicksal zu fügen. Suchen Sie den richtigen Anwalt, machen Sie die berechtigten (!) Forderungen geltend, seien Sie dabei offen für die Erfahrungen Anderer. Davon finden Sie reichlich auf unseren Internetseiten.

Noch ein Hinweis:
Wer als Anwalt mit dem Versicherer außergerichtlich kommuniziert und sodann nur den Schädiger verklagt, unterliegt keiner Gebührenanrechnung und bekommt somit 100% seiner anwaltlichen Gebühren, die vor Gericht anfallen, auch wenn der Versicherer sofort nach Klageeinreichung bezahlt.

Schreiben des HDI ansehen