HDI zahlt erst, wenn Klage eingereicht ist?

Den Versicherern ist durchaus bewusst, dass sie es in der Mietwagenfrage übertreiben. Hundertfach müssen sie nach Gerichtsverfahren nicht nur den ausgeurteilten Betrag, sondern sämtliche Kosten des Verfahrens und eine hohe Verzinsung obendrein zahlen.

Das und aufkommende Überlastung führt bei einigen Versicherern dazu, dass für Unternehmen, die sich in der Vergangenheit gegen Kürzungen gewehrt haben und dazu gut aufgestellt waren, Prozesse nicht nötig sind. Immer wieder berichten uns Mitglieder des Verbandes von Versicherern, mit denen man reden könne. Andere waren bisher dazu nicht bereit, auch der HDI in Hannover nicht. Anscheinend ist man sich aber bewusst, dass es keinen Sinn macht, die Richter zu verärgern, die immer wieder über dieselben Sachverhalte entscheiden müssen. So kommt es doch tatsächlich zu Briefen wie dem angehängten Beispiel. Man meint zwar, grundsätzlich Recht zu haben, möchte sich darüber aber nicht streiten und zahlt (aber erst nach Klagezustellung!).

Damit ist klar:

Gut aufgestellte Autovermieter haben einen großen Vorteil. Und wer sich nicht gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren kann, muss zumeist mit einem Betrag zwischen 1/3 und 1/2 auch von angemessenen Forderungsbeträgen auskommen. Es gibt also keinen Grund, das Problem zu verdrängen oder sich in sein Schicksal zu fügen. Suchen Sie den richtigen Anwalt, machen Sie die berechtigten (!) Forderungen geltend, seien Sie dabei offen für die Erfahrungen Anderer. Davon finden Sie reichlich auf unseren Internetseiten.

Noch ein Hinweis:
Wer als Anwalt mit dem Versicherer außergerichtlich kommuniziert und sodann nur den Schädiger verklagt, unterliegt keiner Gebührenanrechnung und bekommt somit 100% seiner anwaltlichen Gebühren, die vor Gericht anfallen, auch wenn der Versicherer sofort nach Klageeinreichung bezahlt.

Schreiben des HDI ansehen

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben