BGH VI ZR 139/08 zu Schadenminderungspflicht/Beweislast, Aufschlag und auch Schwacke

 

BGH-Urteil zu Mietwagenkosten VI ZR 139/08 vom 02.02.2010 mit den Leitsätzen:

a) Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.

b) Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminde-rungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenen-falls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.

Urteil ansehen

Im internen Bereich des BAV steht eine Kommentierung zur Verfügung.