BGH VI ZR 7/09 zu Schwacke, Sondermarkt Internet, Aufschlag, Beweislast

Der BGH hat am 02.02.2010 ein weiteres Urteil (VI ZR 07/09) zu Mietwagenkosten gefällt. Die Berufungsentscheidung 1 S 461/07 des LG Gera vom 10.12.2008 wurde auf die Revision der Klägerin (zum pauschalen Aufschlag) und die Anschlussrevision der Beklagten (zu Internetangeboten, nicht erfolgter Stellungnahme des Gerichtes zum Abzug für Eigenersparnis und einer Nebenkostenposition) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Im Streitfall ging es um eine 3-tägige Anmietung zu einem Preis deutlich über den Schwacke-Werten. Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen. Eine ausführliche Kommentierung steht im internen Bereich für Mitglieder zur Verfügung.


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