Deutsche Kfz-Versicherer außer Rand und Band

Deutsche Autoversicherer außer Rand und Band  … oder: Ein Freund, ein guter Freund, das ist das Beste was es gibt…

Deutsche Autoversicherer versuchen seit Jahren, Reparaturfirmen, Autovermieter und Gutachter gegeneinander auszuspielen, um die Schadenkosten rücksichtslos zu senken. Bereits seit Jahren spüren die Autovermieter den eisigen Wind. Mit Fehlinformationen werden Geschädigte eingeschüchtert. Sie werden mit unrealistisch niedrigen Preisnennungen verunsichert: „Wenn es mehr kostet, zahlst Du drauf.“  Mietet er dann aus Angst nicht, ist das Ziel erreicht.

Der Bundesverband der Autovermieter weist seit langem darauf hin, dass auch der Reparaturmarkt nicht verschont bleiben wird. Die Antwort vieler Werkstätten darauf war: Wenn man als Freund der Versicherer gilt, hat man keine Probleme. Nun ist es anders gekommen.

Versicherer bedienen sich der britischen Innovation Group mit Niederlassung in Deutschland. Dieser Reparaturvermittler unterhält ein bundesweites Netz von Werkstätten, mit denen besondere Konditionen vereinbart sind. Dazu zählen niedrigere (teilweise halbierte) Stundenverrechnungssätze, besondere Teilepreise und kostenlose Zusatzleistungen. Das alles galt bisher, wenn die Innovation Group einen Versicherungsauftrag vermittelte.

Das Ursprungsargument war: Auslastungslücken kann man betriebswirtschaftlich sinnvoll auch mit mager bezahlten Aufträgen füllen. Denn Leerlauf ohne Einnahmen ist schlechter, als reduzierte Einnahmen. Doch nach und nach gerieten die Betriebe damit in Abhängigkeiten. Seitdem tobt ein harter Ausleseprozess: "Wer sich nicht fügt, ist draußen!“

Nun soll gelten: Die Sonderkonditionen bekommen die Versicherer für alle von ihnen bezahlten Schäden, also auch für die vom Betrieb selbst akquirierten. Skrupellos wird abgelehnt, dass für die frei akquirierten Schäden mehr zu bezahlen sei, als für die gesteuerten. Lückenpreise werden zu Regelpreisen. Das stellt die Kalkulation der Betriebe auf den Kopf.

Der Berufsverband der betroffenen Werkstätten deutet nun vorsichtig, aber unüberhörbar an: Geht die Mischkalkulation verloren, droht sinkende Reparaturqualität. Denn unter Eigenkosten geht es nicht. Die betroffenen Werkstätten denken daran, zu streiken und Unfallreparaturen für die Innovation Group auszusetzen. Wenn sie zusammen halten, haben die betroffenen Versicherer ein Problem.

Aus dem Autoglasbereich haben die Versicherer nichts gelernt. Dort haben sie einen Quasi-Monopolisten für Teilkaskoglasschäden gezüchtet, weil sie die kleinen Anbieter kaputt gemacht haben. Nun sind die Assekuranzen die Zauberlehrlinge: Der Monopolist fährt mit ihnen Schlitten.

Eine breit aufgestellte Karosseriebranche bleibt der Garant für Wettbewerb. Extreme Preisunterschiede zwischen Marktpreisen und Verhandlungspreisen provozieren das dicke Ende schmerzhafter Kürzungen.

Bei den Autovermietern ist es nicht anders.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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