BGH, VI ZR 161/06 vom 12.06.2007


BGH sieht keine konkrete Prüfung hinsichtlich der Erforderlichkeit eines Aufschlages bei einer Unfallersatzanmietung. Prüfung kann nur entfallen, wenn z.B. aufgrund klarer Sachlage ... Normaltarif zugänglich war (dann Normaltarif) oder eben nicht zugänglich war (dann Unfallersatztarif). Es ist nicht ausreichend, den Geschädigten auf seine nicht erfolgte Erkundigung hin und den Vermieter auf seinen Einheitstarif hin auf den Normaltarif zu zwingen. BGH stützt sich nicht auf Argumente aus dem Schrifttum!

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