OLG Nürnberg schätzt mit Schwacke, Aufschlag nur bedingt

OLG Nürnberg 4 U 1581/09 vom 01.02.2010:

Berufung teilweise erfolgreich.

Der geltend gemachte UE-Aufschlag von 25% ist nur für einen Teil der Mietdauer zu erstatten. Die Klägerin war zur Vorfinanzierung unstrittig nicht in der Lage. Doch ein Aufschlag wurde nicht durchgängig für die gesamte Mietdauer zugesprochen, da sich die Klägerin nach dem Wochenende hätte an den eintrittspflichtigen Versicherer mit der Bitte um Vorschuss hätte wenden können.

Die Gefahr der Steuerung des Geschädigten durch den Versicherer und die Einschränkung der Dispositionsfreiheit waren für das Gericht anscheinend nicht ausschlaggebend.

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