OLG Köln 16 U 57/09: Berufung der Versicherung kostenpflichtig per Beschluss zurück gewiesen

Vor dem OLG Köln versuchte eine Versicherung, die Berufung gegen ein Urteil des AG Waldbröl (Streit um Mietwagenkosten nach Unfall) durchzusetzen. Das OLG wies die Berufung kostenpflichtig aufgrund § 516 Abs. 3 ZPO zurück.

Beschluss des OLG und Urteil des AG Waldbröl ansehen.