Vor dem OLG Köln versuchte eine Versicherung, die Berufung gegen ein Urteil des AG Waldbröl (Streit um Mietwagenkosten nach Unfall) durchzusetzen. Das OLG wies die Berufung kostenpflichtig aufgrund § 516 Abs. 3 ZPO zurück.
Vor dem OLG Köln versuchte eine Versicherung, die Berufung gegen ein Urteil des AG Waldbröl (Streit um Mietwagenkosten nach Unfall) durchzusetzen. Das OLG wies die Berufung kostenpflichtig aufgrund § 516 Abs. 3 ZPO zurück.