HUK und Ford: Einigung auf unstreitige Mietwagenpreise

Im Rahmen der Zusammenarbeit der HUK-Coburg mit Betrieben der Marke Ford sind umfassende "Vereinbarungen" getroffen worden.

Am "FairPlay" der HUK teilnehmende Werkstätten verpflichten sich zur Übersendung von Bildern und Kostenvoranschlägen. Die Einschaltung von Sachverständigen oder Rechtsanwälten für die Ford-Kunden ist nicht verabredet. Damit erhält die HUK alle Möglichkeiten, den Schadenersatzanspruch des Geschädigten zu drücken. Überzeugt werden die Betriebe damit, dass erst 20% der Schäden gesteuert werden und somit ja noch genüged Potential vorhanden sei, auch Fälle von anderen Unternehmen wegzusteuern und zu den Ford-Betrieben hinzusteuern.

Die HUK sagt den Ford-Betrieben zu, kurzfristig Kostenübernahmeerklärungen zu übersenden und die Schadenkosten schnell bzw. im Rahmen von Vorschüssen zu übernehmen.

Die verabredeten Mietwagenpreise sind sehr erfreulich, siehe:  Tabelle der Preise ansehen

Damit steht jedoch fest, dass auch die HUK die von EurotaxSchwacke in 2007 erhobenen Mietwagenpreise als gerechtfertigt ansieht. Ein Vergleich mit Schwacke 2007 und Fraunhofer macht deutlich, wie weit weg von der Realität die Fraunhofer-Werte liegen, hier ein Wochenpreis:

                                   HUK-Fairplay           Schwacke 2007         Fraunhofer 2008
Ford Fokus              489 Euro                   495 Euro                      264,76 Euro
(Gruppe 4)               plus Nebenkosten   plus Nebenkosten   inkl. Versicherung
Summe inkl. Ver-
sicherung usw. ca. 600 Euro                   600 Euro*                   300 Euro

*Ohne Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen

Nun darf man gespannt sein, ob die HUK weiterhin in Rechtsstreitigkeiten mit Reparaturbetrieben anderer Marken und vor allem mit klassischen Autovermietern unterstellen wird, dass allein die Preise der Fraunhofer-Erhebung den erstattungsfähigen Betrag nach einem Unfall darstellen. Bisher wurde immer behauptet, dass die Autovermieter bei der Preisnennung gegenüber Schwacke betrogen hätten, als sie eben diese Werte nannten und Schwacke eine falsche Erhebungsmethode angewandt hätte.

Übrigens:
Auch die Ford-Betriebe gehen in die Werte der Schwacke-Erhebungen regelmäßig mit mehreren Hundert Stationen ein.

Im Fall weiterer Rechtsstreitigkeiten mit der HUK Coburg ist zu raten, das Verhalten des Versicherers mit diesen Unterlagen aufzudecken. Es darf nicht dabei bleiben, dass Fordbetrieben die Zahlung in angemessener Höhe zugesagt wird (wenn sie denn kooperativ sind) und gleichzeitig mit anderen Betrieben hierüber bis zur höchsten Instanz vor Gericht gestritten wird.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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