Entfall Haftungsreduzierung bei grober Fahrlässigkeit: Bedienung Navigationsgerät

Das Landgericht Potsdam urteilte mit 6 O 32/09 vom 26.06.2009:

Bei Bedienung des Navigationsgerätes während der Fahrt und daraufhin verursachtem Verkehrsunfall liegt grobe Fahrlässigkeit des Mieters vor. Aus diesem Grund entfällt die Haftungsbeschränkung laut Vertrag und der Mieter hat die Schadenkosten vollständig auszugleichen.

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