BAV begrüsst "Rechtsanwälte als Dienstleister"

Nach langen Jahren der Fixierung auf sich selbst hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nach unserer Auffassung den richtigen Weg erkannt. Werkstätten werden offenbar nicht mehr als Feinde im Kampf um die Mandate, sondern als potentielle Partner angesehen. Der bundesweite Vertreter der Verkehrsanwälte tritt dafür ein, den Versicherern durch Netzwerke zwischen Werkstätten, Geschädigten und Anwälten gegen eine "Aldisierung" der Schadenregulierung Paroli zu bieten. Die Gruppe kann erweitert werden: plus Sachverständige, plus Autovermieter.

Positivum 1:
Die Werkstätten werden durch die Anwaltschaft zunehmend aufgeklärt, dass sie aufwendige Schadenbearbeitung für Versicherer betreiben, die die Versicherer keinen Cent kostet und sich damit auch noch in ein Haftungsrisiko gegenüber den Kunden begeben, welches sich in Zukunft in vielen Fällen in hohen Regressansprüchen realisieren wird.

Positivum 2:
Die Werkstätten merken selbst, dass manches Kuschelversprechen der Versicherer eher der Hitze in der Nähe der Sonne gleicht.

Positivum 3:
Außerdem - vielleicht der wichtigste Punkt - verhindern ausgerechnet die Reparaturbetriebe, sofern sie den Kunden nicht mit dem Anwalt "verbinden" und mögliche Regulierungsprobleme verharmlosen, dass der Geschädigte am Anfang der Regulierung die Voraussetzung für einen 100%-Schadenersatz schafft. Nur durch einen eigenen Anwalt und einen von der Versicherungswirtschaft unabhängigen Sachverständigen ist das heute noch realisierbar, das müssen endlich auch die Reparaturbetriebe realisieren! Die Anwälte beginnen da wohl eine Aufklärungskampagne, gut so!

Positivum 4:
Eine Epoche der Anwälte als Dienstleister beginnt. Möglich gemacht hat das auch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Man scheint auch unter den Anwälten erkannt zu haben - Wenige sagen das seit dessen Einführung -, dass Werkstätten und Autovermieter den Kunden nicht über Haftungsquoten und Schmerzensgeld beraten wollen. Es geht um zustehenden Schadenersatz und die Realisierung der notwendigen Kosten, die dazu anfallen nach marktüblichen Preisen der Reparatur, der Schadenkalkulation, der Vermietung usw. Hierfür stehen in Zukunft Konzepte ins Haus, die unter Einbeziehung nur der "100%-Anwälte" realisierbar sind.

Positivum 5:
Sofern Anwälte nicht nur Reststreitwerte bearbeiten müssen und sie sich regelmäßig auch mit der komplizierten Materie Mietwagenkosten und Sachverständigenhonorare beschäftigen, sind sie genau die richtigen Netzwerker zwischen allen Dienstleistern. Den Schlüssel haben aber nur die Werkstätten in der Hand, in dem sie begreifen, dass nahezu "jeder" Haftpflichtfall zum Anwalt muss, auch wenn zunächst alles unkompliziert aussieht.

Positivum 6:
Es scheint durchaus möglich, dem wachsenden Kürzungs- und Kanalisierungsdruck der Versicherer damit eine Bewegung entgegen zu stellen, die wirkt. Wirken muss sie vor allem bei diesen Versicherern, die auf dem Weg der rücksichtslosen Kürzung voran gehen. Die Regulierung muss genau dann am Teuersten sein, weil die Gerichtsverfahren positiv ausgehen, und die Kosten der Rechtsverfolgung obendrauf kommen.

Link zu Autohaus.de dort zum Beitrag "Anwälte als Dienstleister": http://www.autohaus.de/cms/900930