HUK macht Fairplay?

Bei der HUK-Coburg scheint sich einen Strategiewechsel anzudeuten.

Bisher lag der strategische Schwerpunkt der Schadenregulierung darin, eine erhebliche Quote der Kaskoverträge mit eingeschränkten Leistungen zu verkaufen, wie etwa die Bindung im Unfall-Fall an eine mit der HUK kooperierende Werkstatt.

Im Bereich der Haftpflichtschäden standen die Zeichen bisher extrem auf Sturm: Zweifelhafte Methoden, kurzfristig den Kontakt zum Geschädigten herzustellen, sollten dafür sorgen, dass Unfallopfer letztlich auf Teile der ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Unwissenheit und das Ausschalten von Anwalt und Sachverständigem sollten die Schadenaufwendungen insgesamt minimieren. Damit bekam man wohl den Aufwand der Schadenbearbeitung im Haftpflichtbereich nicht in den Griff. Man erinnere sich an die bundesweiten Wellen, mit denen die HUK wegen nicht vollständig gezahlter Sachverständigen-Kosten verklagt wurde. In nahezu allen Fällen wurde sie zur Zahlung verurteilt.
 
Nun hat die Ford-Organisation das Buch der Weisen für ihre Betriebe aufgeschlagen. Man geht unter Fairplay-Regeln den Weg zukünftig ausgerechnet mit der HUK-Coburg. Einerseits gibt Ford vor, keinen Deut von den Rechten der Geschädigten abzurücken, anderseits aber werden die Grundlagen einer einvernehmlichen Regulierungsstrategie zuvor mit der HUK abgestimmt. Inwieweit dann der Geschädigte auf Anwalt und Gutachter verzichtet, die Ford-Betriebe Mietwagen unter Marktpreis stellen müssen und kostenlose Zusatzleistungen auch bei Haftpflichtschäden üblich werden, damit die HUK die Schäden nicht in freie Betriebe steuert, darf sehrwohl angezweifelt werden.

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Ähnlich gibt die Daimler-Organisation ihren Servicepartnern in der Fläche eine Kooperation mit dem HDI zur Empfehlung heraus, siehe weiterer Beitrag in diesem Bereich.